AGB: Allgemeinen Geschäftsbedingungen GIMlab d.o.o.
1. Geltungsbereich
- 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "Allgemeine Bedingungen") regeln die Rechtsbeziehungen zwischen GIMlab d.o.o. (im Folgenden: "GIMlab") und ihren Kunden.
- 1.2. Der Kauf und Verkauf der Produkte erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Bedingungen, es sei denn, andere Bedingungen werden von Fall zu Fall zwischen GIMlab und dem Kunden ausdrücklich vereinbart. Die Allgemeinen Bedingungen des Kunden werden von GIMlab nicht als angenommen betrachtet, es sei denn, die Fa GIMlab willigte ausdrücklich in schriftlicher Form in ihre Anwendung ein.
- 1.3. Wenn laut ausdrücklichem Auftrag des Kunden GIMlab zusätzlich zum Kauf und Verkauf von Produkten auch Liefer- und Montagedienstleistungen erbringt, werden zusätzlich zu diesen Bedingungen die Allgemeinen Bedingungen für Lieferung und Montage angewandt.
- 1.4. In diesen Allgemeinen Bedingungen haben folgende Definitionen jene Bedeutung, wie sie in ihnen oder in diesem Artikel definiert sind:
- 1.4.1. Die Produkte umfassen Labormöbel und Digestor, die von GIMlab hergestellt und auf den Markt gebracht werden. Die Vertragsparteien werden die Produkte in den Bestellscheinen und Angeboten detailliert beschreiben.
- 1.4.2. Kunde - jede juristische oder natürliche Person, die die Produkte von GIMlab kauft.
2. Vertragsabschluss
- 2.1. Der Vertrag wird nur auf Grund der schriftlichen Bestätigung des GIMlab-Angebots seitens des Kunden geschlossen und derselbe wird mit dem Inhalt des Angebots und dieser Allgemeinen Bedingungen übereinstimmen. Die dem Angebot beigelegten Zeichnungen, die im Prozess der Angebotsvorbereitung vom Kunden angenommen werden müssen, stellen wesentlichen Bestandteil des Vertrags dar.
- 2.2. GIMlab behält sich alle Rechte auf alle mit den Produkten verbundenen Unterlagen (vor allem auf Bilder, Zeichnungen und Design-Vorschläge) und Musterstücke vor. Die gegenständlichen Verkaufsunterlagen dürfen den Dritten nicht zugänglich gemacht werden und müssen auf Aufforderung umgehend an GIMlab zurückerstattet werden.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
- 3.1. Sofern die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, wird GIMlab alle Preise auf dem Gebiet der Republik Kroatien in der kroatischen Kuna und außerhalb des Territoriums der Republik Kroatien in Euro (EUR) berechnen, zuzüglich der Mehrwertsteuer auf Grund der maßgeblichen anwendbaren Steuervorschriften.
- 3.2. Transport, Verpackungskosten, Lieferung und Montage sind im Produktpreis nicht inbegriffen, sondern werden im Angebot separat ausgewiesen und verrechnet.
- 3.3. Der Kunde trägt die Zollkosten und sonstige im Zusammenhang mit den Export-Import-Lieferungen angefallenen Kosten.
- 3.4. Preisänderungen sind erlaubt, wenn mehr als 2 (zwei) Monate zwischen dem Vertragsabschluss und Liefertermin verlaufen sind.
- 3.5. Die Rechnungen von GIMlab werden sofort nach deren Erhalt fällig, es sei denn mit einzelnen Kunden wurde auf schriftlichem Wege ausdrücklich etwas anders vereinbart.
- 3.6. Falls der Kunde mit der Zahlung irgendeines Teiles des Preises für das Produkt / der Rechnung in Verzug gerät, ist GIMlab berechtigt, die Verzugszinsen einzufordern. GIMlab hat Anspruch auf den Ersatz jedes weiteren Schadens, der durch Zahlungsverzug verursacht worden ist.
4. Lieferzeit
- 4.1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von GIMlab schriftlich bestätigt wurden.
- 4.2. Irgendwelche Änderungen einer Bestellung seitens des Kunden nach der Annahme des Angebotes bedürfen einer Genehmigung von GIMlab in Form eines veränderten Angebots von GIMlab.
- 4.3. Wenn der Kunde die Bezahlung des Preises laut Angebot nicht einhält, ist GIMlab nicht verpflichtet, Produkte in den im Angebot vorgegebenen Fristen zu liefern, sondern werden diese Fristen zumindest um jene Zeit verlängert, die der Dauer des Zahlungsverzugs gegenüber GIMlab entspricht. Die genaue Frist wird GIMlab dem Kunden in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Produktionskapazitäten von GIMlab im Einklang mit dem Eingangsdatum der verspäteten Zahlungen des Kunden bekannt geben.
- 4.4. Wenn der Kunde die Lieferung von Produkten unmöglich macht (ohne Rücksicht auf die Art und Wiese, einschließlich der Nichtübernahme der Produkte vom Lager, ausgebliebene Bereitstellung von Lieferbedingungen /Montagebedingungen, wenn auch die Montage der Produkte vereinbart ist), wird der Kunde der Firma GIMlab den gesamten Schaden ersetzen; Die Rechnung für die gleichen Produkte ist nach Ablauf von 15 Werktagen fällig, gerechnet ab dem Datum der geplanten Lieferung, ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde mittlerweile die Ursachen beseitigte, die eine Lieferung der Produkte verhinderten.
5. Lieferbedingungen
- 5.1. Sofern in jedem einzelnen Angebot nicht etwas anders vereinbart ist, bezieht sich der Preis auf die Parität franko GIMlab (EXW Lager GIMlab).
- 5.2. Auf Wunsch des Kunden werden die Sendungen auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Transportschäden sowie gegen andere versicherbare Risiken versichert, je nach Anforderungen des Kunden.
- 5.3. Der Produktverlust oder die Transportschäden müssen GIMlab ohne Verzug mitgeteilt werden, spätestens jedoch innerhalb von vier (4) Arbeitstagen und GIMlab muss in den Prozess der Schadensermittlung seitens der zuständigen Stelle miteinbezogen werden.
- 5.4. Innerhalb von 48 Stunden nach Produktlieferung wird der Kunde der GIMlab eine Bestätigung über die Produktübernahme zustellen, die auch Daten über jegliche Abweichungen zwischen der Bestellung und den gelieferten Produkten sowie alle sichtbaren Mängel der gelieferten Produkte - Verpackungsschäden und dergleichen – enthalten wird.
- 5.5. Wenn der Kunde:
- 5.5.1. den entsprechenden Lieferschein innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung oder Teillieferung des Produktes nicht unterzeichnet hat,
- 5.5.2. sich weigert, der Fa GIMlab zu ermöglichen, ihre Verpflichtungen gemäß Angebot zu erfüllen, um die Lieferung oder irgendeine Teillieferung des Produktes abzuschließen, und wenn eine solche Verletzung noch im Zeitraum von 15 Werktagen nach Eingang der letzten bestätigten Teillieferung beziehungsweise ab dem Datum der vorgesehenen Lieferung andauert,
- 5.6. GIMlab wird für Produktmängel in Übereinstimmung mit vereinbarten Incoterms – Bedingungen Verantwortung tragen.
- 5.7. Wenn die Bescheinigung über die Produktübernahme Abweichungen vom Angebot / Produktmängel enthält, für welche GIMlab gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen Verantwortung trägt, wird
- 5.7.1. der Kunde die beschädigten Produkte an GIMlab auf Kosten von GIMlab zurücksenden;
- 5.7.2. GIMlab in der vereinbarten Frist ab Erhalt der beschädigten Produkte funktionsfähige Produkte auf eigene Kosten als Ersatz für die beschädigten Produkte, bzw. die zusätzliche Produktmenge, die gemäß Angebot nicht geliefert wurde, liefern.
wird angenommen, dass die Produkte zur Gänze ohne Mängel geliefert worden sind.
6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
- 6.1. GIMlab haftet, dass die Produkte der Produktspezifikation, die die Fa GIMlab dem Kunden für die Bedürfnisse der Produktdeklaration zustellen wird, entsprechen bzw. tauglich sind, bzw. dass die Produktzusammensetzung der Spezifikation der Produkte entspricht, dir für die Deklaration und die Spezifikation angeführt wurde.
- 6.2. Die Garantiefrist für die Produkte dauert 2 Jahre ab dem Tag der Produktlieferung (spätestens jedoch ab dem Tag, als beide Vertragsparteien das Übergabeprotokoll unterzeichnet haben, bzw. ab dem Ablauf der Frist gemäß Art. 5.5 dieser Allgemeinen Bedingungen) unter folgenden Bedingungen:
- 6.2.1. Das mangelhafte Produkt wurde durch GIMlab oder eine autorisierte Firma installiert oder zusammengesetzt;
- 6.2.2. Das mangelhafte Produkt wurde in Übereinstimmung mit den derzeitig geltenden Anweisungen von GIMlab regelmäßig instandgehalten;
- 6.2.3. Das mangelhafte Produkt wurde durch eine autorisierten Werkstätte in Übereinstimmung mit den geltenden Anweisungen von GIMlab regelmäßig instandgehalten;
- 6.2.4. Der Mangel besteht am Originalprodukt / Teil des Produktes, der/das durch den unbefugten Dritten und/oder den Käufer und/oder den Kunden weder montiert, noch geändert oder instandgehalten oder umgestaltet oder angepasst wurde;
- 6.2.5. Die Mängelanzeige muss der FA GIMlab sofort nach der Feststellung von Mängeln oder spätestens 3 Werktage nach der Entdeckung von Mängeln übermittelt werden;
- 6.2.6. Das Produkt wurde ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungsweck in Übereinstimmung mit den Anweisungen von GIMlab verwendet.
- 6.3. Die vorstehenden Regelungen beziehen sich nicht auf die eingebaute Ausrüstung, für die GIMlab die Haftung des Lieferanten hat. Die Mängel an der eingebauten Ausrüstung werden ausschließlich gemäß einer solchen Haftung des Lieferanten beseitigt werden.
- 6.4. Die gegenständliche Haftung der Fa GIMlab deckt weder die Mängel oder Schäden ab, die aus denselben hervorgehen, noch trägt die Fa GIMlab Verantwortung für dieselben wie folgt:
- 6.4.1. Ersatzteile und Verbrauchsteile, einschließlich Arbeitsplatten, Verbrauchsteile sowie regelmäßigen Produktverschleiß, der durch die Produktnutzung entstanden ist;
- 6.4.2. Teile, die gemäß Design und Anweisungen des Kunden hergestellt wurden;
- 6.4.3. Mängel, die:
- 6.4.3.1. nur das Aussehen des Produkts beeinflussen (wie Verfärbung) oder
- 6.4.3.2. typische Produkteigenschaften sind; oder
- 6.4.3.3. sich aus dem normalem Produktverschleiß ergeben; oder
- 6.4.3.4. durch mechanische Beschädigung des Produktes verursacht sind, nachdem das Produkt vom Kunden übernommen wurde oder Präsumtion desselben gemäß Artikel 5.5. dieser Bedingungen;
- 6.4.3.5. durch unsachgemäße Lagerung oder falsche Produktverwendung verursacht werden, durch vorsätzliche Beschädigung, den Missbrauch oder zu hohe Beanspruchung; oder
- 6.4.3.6. die durch höhere Gewalt verursacht sind (einschließlich und ohne Einschränkung auf die Beschädigungen aufgrund der Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen wie Feuer, Blitzschlag, Erdbeben, Tornados); oder
- 6.4.3.7. verursacht durch Reparatur, Anpassung oder Änderungen am Produkt durch den Kunden, einen unbefugten Dritten oder durch eine Kombination der Produkte mit Ausrüstung, Produkten, Netzwerk oder Geräten, die nicht seitens GIMlab weder geliefert noch empfohlen; oder die
- 6.4.3.8. durch Unachtsamkeit verursacht wurden; oder
- 6.4.3.9. die direkt oder indirekt durch den Systemfehler oder Fehler der Infrastruktur des Kunden oder des Dritten verursacht werden (einschließlich, unter anderem, Hardwarefehler, Netzwerkausfälle, Probleme mit der Stromversorgung, Probleme aller anderen Infrastrukturnetze, an die sie angeschlossen sind); oder
- 6.4.3.10. die sich aus irgendwelcher der vorstehend genannten Ausschließungen ergeben oder damit verbunden sind.
- 6.5. Die volle Verantwortung von GIMlab dem Kunden gegenüber in Bezug auf die Produkte aus dem Angebot wird den Betrag nicht übersteigen, den GIMlab vom Kunden für ein solches Angebot erhalten hat.
7. Mitteilungen
- 7.1. Alle Mitteilungen und die Kommunikation erfolgen schriftlich, und zwar per E-Mail oder per eingeschriebene Postsendungen (auch Luftpost, wenn verfügbar) oder bestätigtes Telefax und werden an die Fa GIMlab d.o.o., Sveti Duh 62, 10 000 Zagreb, Fax; +385 1 3906 615 oder E-Mail: info@gimlab.hr zugestellt.
- 7.2. Jede derartige Mitteilung oder andere Kommunikation gilt als eingegangen bzw. zugestellt, und zwar:
- 7.2.1. wenn sie an die oben genannte Adresse per Post gesendet wurde - eingeschrieben mit Rückschein oder durch den internationalen Postdienst (z.B. DHL, FedEx), mit Zustellungsschein, am Tag des Erhalts gemäß einer solchen Bescheinigung; Falls sie per E-Mail gesendet wird, dann am zweiten Werktag nach Entsendungstag;
- 7.2.2. am nächsten Werktag, wenn sie per Fax oder E-Mail an die obige Faxnummer / E-Mail (oder die geänderte Faxnummer / E-Mail-Adresse der Person gesendet wurde, über welche die andere Vertragspartei eine Mitteilung gemäß den Bestimmungen dieses Artikels übermittelt hat) verschickt wurde.
8. Änderungen und Ergänzungen, Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
- 8.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen der registrierte Produktionsort der Fa GIMlab - Gornja Zdenčina.
- 8.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind gültig nur dann, wenn sie in Übereinstimmung mit relevanten Vorschriften veröffentlicht wurden.
- 8.3. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, alle sich aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen und Verträgen, die im Zusammenhang mit der vereinbarten Zusammenarbeit stehen, ergebenden Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen.
- 8.4. Wenn es unmöglich ist, die Streitigkeiten so zu lösen wie im Absatz 8.3 vorgesehen, dann wird über die Streitigkeiten, die aus den gegenseitigen Beziehungen zwischen der Fa GIMlab und dem Kunden hervorgehen, endgültig vor dem nach dem Sitz der Fa GIMlab sachlich und örtlich zuständigen Gericht entschieden.
- 8.5. Auf diese Allgemeinen Bedingungen sowie einzelne Verträge, die zwischen GIMlab und dem Kunden abgeschlossen werden, werden Gesetze der Republik Kroatien unter Ausschluss der einschlägigen Bestimmungen nach dem Internationalen Privatrecht und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) angewandt. Die Anwendung von Handelsregeln ist ausgeschlossen.
- 8.6. Ungültigkeit – Salvatorische Klausel - Sollte festgestellt werden, dass irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam, gesetzwidrig oder undurchführbar ist, (a) bleibt die Wirksamkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (einschließlich, sich jedoch nicht auf alle Teile der Artikel dieses Vertrags beschränkend, die eine solche nichtige, gesetzwidrige oder undurchführbare Bestimmung enthalten) und b) die Vertragsparteien werden umgehend den Vertrag ändern, bzw. sie durch Bestimmungen in schriftlicher Form ergänzen, und zwar so, dass der Zweck der geänderten Bestimmungen nach dem maßgebenden Recht weitgehendst aufrecht erhalten wird.
- 8.7. Diese Allgemeinen Bedingungen sowie alle spätere Änderungen und Ergänzungen derselben werden gemäß Art. 295 des Gesetzes über die Schuldverhältnisse auf der Website von GIMlab sowie an der Anschlagtafel der Fa GIMlab veröffentlicht werden.
GIMLAB d.o.o.
Grga Uremović, Geschäftsführer
SOCIAL MEDIA